Arbeitsvisum Deutschland: Wie arbeiten wir in Deutschland?
von Catherine Carey | 19. Juli 2023- 1. Ich bin Ausländer und möchte in Deutschland arbeiten. Was kann ich machen?
- 2. Arbeiten in Deutschland als EU-Bürger
- 3. Arbeiten in Deutschland als Nicht-EU-Bürger
- 4. Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme
- 5. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Arbeitsvisum zu beantragen?
- 6. Wer darf auf den deutschen Arbeitsmarkt?
- 7. Wie beantrage ich mein Arbeitsvisum?
- 8. Ist die Arbeitsaufnahme mit einem Touristenvisum erlaubt?
Fremde, die in Deutschland arbeiten wollen, benötigen ein gültiges Visum. Neben dem Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2012, gilt seit März 2020 nun auch das neue Fachkräfteinwanderungsgesetz. Beide Gesetze erleichtern qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Möchten Sie in Deutschland arbeiten und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Welche Art von Visum benötigen Sie? Hier klären wir Ihre Fragen.
Ich bin Ausländer und möchte in Deutschland arbeiten. Was kann ich machen?
Um in Deutschland zu arbeiten, benötigen Ausländer ein gültiges Visum, das immer für einen bestimmten Zweck der Einreise gilt. Bei der Visumantragstellung muss der richtige beabsichtigte Aufenthaltszweck angegeben werden.
Die Erteilung eines Arbeitsvisums hängt weitgehend von Ihrem Beruf ab, und hochqualifizierte Personen mit einem Hochschulabschluss oder einem ähnlichen Abschluss haben es leichter, in Deutschland zu arbeiten.
Arbeiten in Deutschland als EU-Bürger
Als EU-Staatsangehöriger haben Sie das Recht, innerhalb der EU frei Ihren Arbeitsplatz zu wählen, ohne ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Die Regelung besagt, dass EU-Bürger in jedem EU-Land den gleichen Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten haben wie die Bürger des jeweiligen Landes. Selbst wenn Sie noch nach Arbeit suchen, dürfen Sie bereits nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einem Job zu suchen.
Sie haben 6 Monate Zeit für die Jobsuche in Deutschland, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie weiterhin aktiv suchen und Chancen auf eine Stelle haben. Diese uneingeschränkte Arbeitserlaubnis gilt auch für die EWR-Staaten und die Schweiz.
Arbeiten in Deutschland als Nicht-EU-Bürger
Ein Bewerber aus einem Nicht-EU-Land kann den Arbeitsvertrag (unter Vorbehalt) unterschreiben, bevor er ein gültiges Visum hat. Im Arbeitsvertrag kann vermerkt werden, dass dieser erst gültig ist, wenn ein gültiges Visum erteilt wurde.
Ausländer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes dürfen eine Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich nur ausüben, wenn ihr Aufenthaltstitel es erlaubt. Nur Personen aus diesen Ländern können nach der Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitszwecke beantragen: Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und die USA.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und erfordert in der Regel die vorherige Zustimmung der Arbeitsverwaltung. Für Nicht- bzw. Geringqualifizierte bestehen weiterhin nur eingeschränkte Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs.
Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme
Je nach Qualifikationsniveau gelten folgende Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme:
- Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung wie die Blaue Karte EU.
- Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
- Visum für Arbeitssuchende, Jobseeker-Visum.
- Visum für IT-Experten ohne formalen Bildungsabschluss.
- Visum für Studierende mit Arbeitserlaubnis.
- Visum, um ein berufliches Praktikum in Deutschland zu absolvieren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Arbeitsvisum zu beantragen?
Die wichtigste Voraussetzung ist die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags. Ändere Voraussetzungen:
- Sie haben ein konkretes Stellenangebot.
- Ihre Qualifikation ist mit einem deutschen Bildungsabschluss gleichgestellt.
- Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt.
- Sie verfügen ggf. über eine Berufsausübungserlaubnis.
Wer darf auf den deutschen Arbeitsmarkt?
Die Realität ist einfach: Wer dabei über eine qualifizierte Ausbildung verfügt, hat grundsätzlich bessere Chancen auf einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt als andere.
Neben hochqualifizierten Fachkräften haben auch Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss oder einem nicht-akademischen Berufsabschluss die Möglichkeit, ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen.
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und einem anerkannten Hochschulabschluss haben seit dem 1. August 2012 einen erleichterten Arbeitsmarktzugang über die „Blaue Karte EU“. Für sie ist neben dem Nachweis ihrer Qualifikation lediglich ein konkretes Jobangebot mit einem jährlichen Bruttogehalt von mindestens 56.400 Euro (2022) erforderlich.
Ein weiteres Beispiel ist, dass für Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik sowie Ärzte gelten die Bestimmungen der "Blaue Karte EU" auch dann, wenn sie ähnlich viel verdienen wie vergleichbare einheimische Arbeitnehmer, jedoch mindestens 43.992 Euro (2022). In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung jedoch zustimmen.
Wie beantrage ich mein Arbeitsvisum?
Machen Sie für die Beantragung des Arbeitsvisums bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland. Hier geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Visumantrag und alle erforderlichen Dokumente ab.
In jedem Falle aussagekräftige Unterlagen zur Qualifikation sowie zur beabsichtigten Tätigkeit (z. B. konkretes Arbeitsplatzangebot oder Stellenbeschreibung) sowie auch Unterlagen zu der geplanten Unterkunft in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Mietvertrag).
Nur wenn Sie ein Visum zum Arbeiten in Deutschland beantragt haben, ist es später möglich, eine Aufenthaltserlaubnis nach der Visaerteilung zu erhalten.
Nach der Ankunft in Deutschland muss die ausländische Fachkraft ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen, die zusammen mit der Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt wird.
Ist die Arbeitsaufnahme mit einem Touristenvisum erlaubt?
Die kurze Antwort ist nein. Das Schengen-Visum oder vergleichbare Visa gelten nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Sie können das entsprechende Arbeitsvisum während Ihres Aufenthalts in Deutschland beantragen. Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, können Sie eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit beantragen. Sie werden diese erhalten, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.